Fotos reichen oft nicht
Ohne saubere Dokumentation fehlen später die belastbaren Anknüpfungstatsachen. Dann wird es im Verfahren unnötig teuer.
Beweissicherung, Schadengutachten im Haftpflichtfall und Wertgutachten als belastbare Grundlage für Regulierung und Verfahren.
Ziel ist die nachvollziehbare Ermittlung des Schadenumfangs und der daraus resultierenden Positionen. Das umfasst die Dokumentation, die Kalkulation, eine sinnvolle Reparaturwegentscheidung und, wenn erforderlich, die Bewertung der Wertminderung.
Wertgutachten sind sinnvoll, wenn Versicherer oder Parteien eine belastbare Grundlage benötigen. Besonders relevant ist das bei älteren Fahrzeugen, besonderen Ausstattungen oder werterhöhenden Maßnahmen.
Ohne saubere Dokumentation fehlen später die belastbaren Anknüpfungstatsachen. Dann wird es im Verfahren unnötig teuer.
Reparaturweg, Wertminderung, Totalschadenfragen: Das muss fachlich sauber abgegrenzt werden.
Methodik, Annahmen und Rechenwege werden so dargestellt, dass Dritte sie nachvollziehen können.
Die wirtschaftliche Einordnung folgt den technischen Befunden, der Kalkulation und den marktbezogenen Parametern. Rechtliche Wertungen, etwa zur Abrechnung, bleiben den Verfahrensbeteiligten vorbehalten.
Wenn erforderlich wird die merkantile Wertminderung begründet hergeleitet. Ergänzend können Positionen wie Nutzungsausfall, Ausfallzeit oder Standzeit anhand der Unterlagen eingeordnet werden.
Entscheidend ist, dass Dritte die Grundlagen nachvollziehen können. Deshalb werden Annahmen, Parameter und Grenzen offen gelegt, statt Ergebnisse nur zu behaupten.
Wenn Unterlagen fehlen, dann wird die Bewertung auf die belastbaren Fakten beschränkt und die Folgen für die Aussagekraft werden benannt.