Unfall FAQ

WAHREN SIE IHRE RECHTE, SICHERN SIE IHRE ANSPRÜCHE

 

Die Zahl der Verkehrstoten sinkt und befindet sich laut dem ADAC auf dem niedrigsten Stand seit 1950. Allerdings ist die Anzahl der Unfälle nicht rückläufig und gegenüber 2012 stark angestiegen. Nichts ist schlimmer als ein eigener Unfall – egal ob Selbstverursacher oder Beteiligter. Doch welche Handlungsweise wird empfohlen, wenn es einen selbst trifft und man in einen Unfall verwickelt ist? Obgleich glücklicherweise niemand verletzt wurde, ist ein Unfall äußerst ärgerlich und nervenaufreibend.

Es ist Glück im Unglück, wenn ein Unfall mit dem Auto glimpflich abläuft und niemand verletzt wird. Damit aus einem Blechschaden aber nicht doch noch ein teures, nervenaufreibendes Ärgernis wird, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Wir vom Ingenieurbüro Heidinger Ihrem Kfz-Sachverständigenbüro haben tagtäglich mit Autounfällen zu tun und können Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen – rufen Sie uns einfach an, wir kommen auch zum Unfallort. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengefasst:

 

WIE SOLL ICH MICH NACH EINEM AUTOUNFALL VERHALTEN?

 

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich auch durch den Unfallgegner, die Polizei oder Zeugen nicht einschüchtern. Nehmen Sie eine Unfall-Checkliste zur Hand und ziehen Sie ggf. einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen hinzu.

 

WANN BRAUCHE ICH EINEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN?

 

Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Autounfall verwickelt werden. Lassen Sie sich nicht darauf ein, Ihr Fahrzeug von einem Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers besichtigen zu lassen. Dieser handelt nicht in Ihrem, sondern im Interesse der (gegnerischen) Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt nicht nur den reinen Blechschaden, sondern auch die Kosten für Wertminderung und Nutzungsausfall.

 

REICHT DER KOSTENVORANSCHLAG EINER WERKSTATT NICHT AUS?

 

Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion – aber das ist wichtig, wenn es zum Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung kommt. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt oder ob auch tragende Teile beschädigt wurden. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen sind Sie auf der sicheren Seite.

 

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG IN EINER BESTIMMTEN WERKSTATT REPARIEREN LASSEN?

 

Nein. Im Falle eines Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl und das Recht, Ihren Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.

 

MUSS ICH MEIN FAHRZEUG ÜBERHAUPT REPARIEREN LASSEN?

 

Ihr Fahrzeug muss natürlich verkehrssicher sein. Ansonsten steht es Ihnen als Geschädigten frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).

 

BEKOMME ICH EINEN ERSATZWAGEN? WER BEZAHLT DAS?

 

Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Mietwagen zu, die Kosten trägt die Versicherung des Schädigers. Oft bietet Ihnen auch die Versicherung einen Mietwagen an. Sie haben das Recht auf ein Mietfahrzeug, das Ihrem gleichwertig ist. Benötigen Sie während der Reparaturzeit kein Mietfahrzeug, können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Wie viel das ist, kann Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger benennen.

 

WENN ICH MEIN FAHRZEUG SPÄTER VERKAUFEN WILL – MUSS ICH EINEN UNFALL ERWÄHNEN?

 

Ganz klares Ja! Ein Unfall ist in der Regel offenbarungspflichtig. Auch hier hilft – oft Jahre später – das Gutachten eines Sachverständigen, denn so kann der Schadenumfang genau belegt werden. Übrigens: Ein Unfall Auto hat einen geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Wertminderung wird im Gutachten des Sachverständigen selbstverständlich aufgeführt und somit von den Versicherungen auch ausgeglichen.

 

MAN HAT MIR EIN SCHADENMANAGEMENT ANGEBOTEN – IST DAS GUT?

 

Meistens nicht. Zunächst klingt es so, als ob man sich kümmert und Ihnen allen Ärger abnimmt. Allerdings kommt ein solches Angebot meist von der gegnerischen Versicherung. Diese handelt nicht unbedingt in Ihrem Interesse. Besser, Sie lassen den unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst ausgewählt haben, den Schaden „managen“. Sie haben auch immer die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür muss grundsätzlich die Versicherung des Schädigers tragen – gerne helfen wir Ihnen auch bei der Vermittlung eines Anwaltes.

Unfallanalyse

Boschstraße 16

86356 Neusäß

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